ARGEs ab 2021 von der Unternehmensabgabe befreit!
Im Eilverfahren hat das Eidgenössische Parlament in der letzten Wintersession beschlossen, dass Arbeitsgemeinschaften künftig von der Unternehmensabgabe für Radio und Fernsehen befreit sind. Für das laufende Jahr werden bereits keine Rechnungen mehr gestellt.
Wir erinnern uns: Im Januar 2019 gelangten zahlreiche usic-Mitglieder, welche in Arbeitsgemeinschaften tätig sind, an die Geschäftsstelle. Sie erhielten mehrfache Rechnungen zur Begleichung der Unternehmensabgabe für Radio und Fernsehen. Grund dafür war die mit der Revision des Radio- und Fernsehgesetzes vereinfachte Definition der abgabepflichtigen Unternehmen.
Mehrere tausend Franken Zusatzkosten
Nach Artikel 70 RTVG genügte, dass ein Unternehmen als mehrwertsteuerpflichtig registriert und einen durch den Bundesrat festgesetzten Umsatz erzielt. Einzig kleine Unternehmen waren von der Abgabe befreit. ARGEs erzielen rasch einen Umsatz von mehreren Millionen. Entsprechend beliefen sich die mehrfach geforderten Gebühren nicht selten auf mehrere tausend Franken.
Usic regte mehrere Vorstösse im Parlament an
Als klar wurde, dass nur eine Gesetzesänderung Abhilfe schaffen konnte, reagierte die usic umgehend und regte mehrere Vorstösse im Parlament an. Insgesamt drei Parlamentarische Initiativen und eine Fraktionsmotion wurden in der Frühjahrssession eingereicht. Bereits im Juli 2019 nahm die zuständige Kommission des Ständerates die Initiative Hans Wicki (FDP/NW) an, die Schwesterkommission des Nationalrats folgte ihr im August.
Mit der im April 2020 verabschiedeten Botschaft des Bundesrates zum Massnahmenpakt zugunsten der Medien wurde das Anliegen im Rat aufgenommen. Zeitgleich forderte eine Motion der Wirtschaftskommission des Nationalrats, dass der Bundesrat bis zum Inkrafttreten der Gesetzesänderung die Abgaben für ARGEs sistieren solle.
Änderung tritt rückwirkend per 1. Januar 2021 in Kraft
In der Wintersession 2020 beschlossen National- und Ständerat abschliessend, dass einfache Gesellschaften – und damit auch ARGEs – ab 2021 keine Unternehmensabgabe mehr zu leisten haben. Sie stimmten zudem einem Einzelantrag von Christian Wasserfallen (FD/BE) zu, wonach die Änderung nach Ablauf der Referendumsfrist rückwirkend per 1. Januar 2021 gelten solle.
Die Behörden werden somit bereits für das angebrochene Jahr keine Rechnungen mehr stellen. Dass das Referendum ergriffen wird, ist unwahrscheinlich. Die usic ist sehr zufrieden mit dem Ergebnis der Beratungen. Innert zwei Jahren konnte ein Anliegen ihrer Mitglieder aufgenommen und umgesetzt werden.
Quellen
Massnahmenpaket zugunsten der Medien (20.038)
Parlamentarische Initiative Wicki (19.413):RTVG. Keine Doppelbesteuerung von Arbeitsgemeinschaften
Motion WAK-N (20.3140): RTVG-Abgabe. Abschaffung der Mehrfachbesteuerung von Arbeitsgemeinschaften