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CO2-Gesetz - Wie weiter nach der Niederlage?

Beschaffungsrecht Innovation Nachhaltigkeit Politik Unternehmen Wirtschaft Montag, 14. Juni 2021

Das Nein zum CO2-Gesetz gleicht einem politischen Erdbeben. Einzige Gewinnerin ist die Erdölbranche. Gibt der Bund nicht Gegensteuer, droht eine Umkehr der bisherigen Klimapolitik. Kantonale Gebäudeprogramme und das öffentliche Beschaffungswesen gewinnen an Bedeutung.

Am 13. Juni lehnten die Stimmberechtigten der Schweiz das totalrevidierte CO2-Gesetz mit 51,6% Nein-Anteil ab. Nur in fünf Kantonen fand die Vorlage eine Mehrheit. Das Ergebnis kommt einem politischen Erdbeben gleich. Die Hoffnung, dass die Schweiz bis 2030 ihren Verpflichtungen aus dem Pariser Klimaabkommen zur CO2-Reduktion um mindestens 50% gegenüber 1990 nachkommen kann, rückt in weite Ferne.

Weiterhin fliessen Milliarden Franken ins Ausland
Die usic hat sich an vorderster Front für eine Annahme der Vorlage stark gemacht, mit ihrer eigenen Kampagne „Monday to Friday for Future“ und als Mitglied der Allianz „Schweizer Wirtschaft für das CO2-Gesetz“. Gerade durch die Förderung der kantonalen Gebäudeprogramme und Innovationen im Bereich der Klimamassnahmen über den neu angedachten Klimafonds hätten die Mitglieder der usic profitiert. Anstatt jährlich Milliarden ins Ausland für den Kauf von Kraftstoffen zu bezahlen, wäre die inländische Wirtschaft gestärkt worden.

Keine Befreiung von der CO2-Abgabe
Das Nein hat unmittelbare Folgen für die Klimapolitik und den Wirtschaftsstandort Schweiz. Ende 2021 fällt die Möglichkeit für Unternehmen einzelner Branchen weg sich mittels Zielvereinbarung von der CO2 -Abgabe zu befreien. Betroffen sind davon aktuell rund 1‘100 Unternehmen, welche ab dem 1. Januar 2022 abgabepflichtig werden. Ende 2022 entfällt zudem die Möglichkeit einer Erhöhung der CO2-Abgabe auf CHF 120 pro Tonne CO2. Auch die kürzlich verlängerten Steuererleichterungen für Biogene Treibstoffe läuft Ende 2023 aus. Umgekehrt fällt bereits Ende 2021 die Verpflichtung der Treibstoff-Importeure weg, Investitionen in Klimaschutzprojekte zu tätigen.

Erdölindustrie ist die grosse Gewinnerin
Mit dem revidierten CO2-Gesetz wäre die Möglichkeit zur Abgabebefreiung mittels Abschluss von Zielvereinbarungen auf alle Branchen ausgeweitet worden. Stattdessen sind die bereits betroffenen Unternehmen nun mit Mehrkosten konfrontiert, wodurch der Wirtschaftsstandort Schweiz an Attraktivität einbüsst. Klare Gewinnerin ist die Erdölbranche, welche ab 2022 von signifikanten Erleichterungen profitieren dürfte, sowohl durch den Wegfall von Mehraufwendungen als auch besserer Wettbewerbsfähigkeit konventioneller Kraftstoffe gegenüber biogenen Alternativen.

Kantonale Energiegesetzgebungen gewinnen an Bedeutung
Durch den Wegfall des Klimafonds rücken die Kantonalen Energiegesetzgebungen (MuKEn 2014) wieder stärker in den Vordergrund. Die Fortführung der Gebäudeprogramme und die Anpassung der Rahmenbedingungen für den Ersatz von Öl- und Gasheizungen ist vorläufig weitgehend Sache der Kantone. Wie jedoch die finanziellen Mittel für eine Beschleunigung der Modernisierung des Gebäudeparks aus dem nicht realisierten Klimafonds kompensiert werden können, steht in den Sternen. Allenfalls ist eine zeitnahe Überarbeitung der MuKEn 2014 in Betracht zu ziehen.

Umkehr in der Klimapolitik abwenden – Nachhaltige Beschaffungen fördern
Der Bund muss nun rasch dafür sorgen, dass die oben beschriebenen Massnahmen so weitergeführt werden, dass die Anreize zugunsten einer nachhaltigen Energieversorgung sowie die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit erhalten bleiben. Ansonsten droht nicht nur ein Stillstand, sondern sogar eine Umkehr der bisherigen Klimapolitik. Mit der Totalrevision des Beschaffungsrechts für Bund und Kantone hat die öffentliche Hand zudem ein Instrument zur Verfügung, um Nachhaltigkeit und Lebenszykluskosten zu fordern und zu fördern.

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