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Die Nachhaltigkeitstrans- formation

Beschaffungsrecht Bildung Innovation Nachhaltigkeit Politik Unternehmen Wirtschaft Mittwoch, 8. Januar 2020

Mit voller Wucht hat das Thema auch das öffentliche Beschaffungsrecht erfasst. War im bisherigen Recht die oberste Maxime des Beschaffungsrechts der wirtschaftliche Einkauf mit öffentlichen Mitteln, verlangt das neue Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen BöB in seiner Zweckbestimmung (Art. 2) nun «den wirtschaftlich, ökologisch und sozial nachhaltigen Einsatz der öffentlichen Mittel». Die Nachhaltigkeit wird damit zum neuen Paradigma des Beschaffungsrechts.

Das bedeutet nicht weniger, als dass jede Vergabebehörde ihre Vergabeverfahren auf eine nachhaltige Beschaffung ausrichten muss. Das neue Gesetz bietet – unter anderem – zwei neue Zuschlagskriterien zur Umsetzung an: die Nachhaltigkeit sowie die Lebenszykluskosten. Mit diesen Instrumenten soll das neue Ziel des Beschaffungsrechts verwirklicht werden. Die Anwendung ist freilich in der Praxis nicht einfach. Aber Vergabebehörden und Anbieter sollten die Herausforderung annehmen und Wege finden, der nachhaltigen Beschaffung zum Durchbruch zu verhelfen. In Bezug auf die Beschaffung von Planerleistungen ist dreierlei zu unterscheiden: Der Wettbewerb kann der Suche eines nachhaltigen Anbieters dienen (bspw. via Referenzen, die Nachhaltigkeitskompetenz nachweisen). Weiter kann die Leistungserbringung des Planers (also z.B. die Projektierungsleistung) nach Nachhaltigkeitsgrundsätzen beurteilt werden (mit welchen Mitteln wird die Leistung erbracht, wo wird diese erbracht etc.?). Und drittens kann die Nachhaltigkeit des Produktes der Planerleistung, also das Bauwerk, evaluiert werden. Je nach Zielsetzung sind unterschiedliche Kriterien zu bewerten und auch die passenden Verfahren durchzuführen (z.B. Wettbewerbe, Planerwahlverfahren oder Dialoge).

Die usic beschäftigt sich zurzeit eingehend mit diesen Themen. Sowohl die Arbeitsgruppe Vergabe wie auch die Fachgruppe Energie & Umwelt haben das Thema intensiv besprochen. Wir werden die Erkenntnisse konkretisieren und für die Praxis greifbar machen. In diesem Zusammenhang darf auch von der sehr erfreulichen Zusammenarbeit mit der Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren KBOB berichtet werden. Die usic ist eng und stark eingebunden in die Arbeiten der KBOB für die Umsetzung des neuen BöB. In verschiedenen Arbeitsgruppen werden bestehende Leitfäden und Empfehlungen überarbeitet und neue geschaffen. Eine Arbeit gilt den Zuschlagskriterien, wo neben des weiteren «Hot Topic» der Angebotsplausibilisierung auch die erwähnten Zuschlagskriterien der Nachhaltigkeit und Lebenszykluskosten sowie weitere neue Kriterien (z.B. – sehr interessant – der Innovationsgehalt!) behandelt und erläutert werden.

Die jetzt in Bezug auf die Nachhaltigkeit laufende Diskussion erinnert an diejenige zur digitalen Transformation: Anfänglich herrschte Skepsis und es gab viele offene Fragen, jetzt erfolgt eine rasend schnelle Transformation der gesamten Wirtschaft; niemand stellt die Digitalisierung mehr ernsthaft in Frage. Gleiches geschieht nun mit der Nachhaltigkeit: Die Nachhaltigkeit ist das neue Paradigma der guten Governance, nachhaltige Lösungen sind längstens auch wirtschaftlich, die Akzeptanz nimmt kontinuierlich zu. Wie bei der Digitalisierung stellt sich auch bei der Transformation zur nachhaltigen Wirtschaft für jedes Unternehmen die Frage: Bin ich Front Runner, laufe ich mit, warte ich ab oder verharre ich im Altbekannten? Sicher sind verschiedene Strategien richtig, aber ein Ignorieren der Entwicklung dürfte der falsche Weg sein.

Das Beste an der Geschichte: Die Ingenieurbüros sind mitten drin – mit ihrer Fachkompetenz sind sie wie keine andere Branche prädestiniert dazu, nachhaltigen Lösungen zum Durchbruch zu verhelfen. Sie haben es in der Hand, sich, ihre Auftraggeber und Kunden sowie die Politik und Öffentlichkeit fit zu machen für die nachhaltige Zukunft. Ich denke, die Ingenieurbüros sollten – und werden – diese Chance packen.

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