Fifty Shades of State – gleich lange Spiesse dank mehr Transparenz
Die parlamentarischen Initiativen Schilliger und Fournier wollen die Kriterien für Wettbewerbsverzerrungen durch staatsnahe Unternehmen ausweiten und deren Gewerbetätigkeiten mittels Eigentümerstrategien besser überprüfbar machen. Sie zielen damit auf einen Bereich der Quersubventionierungen ab, welcher bis anhin nicht genügend erfasst wurde
Die privatwirtschaftliche Tätigkeit von staatlichen und staatsnahen Unternehmen hat für viel Wirbel bei Gewerbetreibenden gesorgt, auch bei der usic. Entsprechend hat der Verband das Thema anlässlich des letztjährigen usic Sessionsanlasses aufgenommen. Nun gelangen zwei praktisch identische parlamentarische Initiativen zeitgleich in die eidgenössischen Räte: Der Vorstoss Schilliger (17.518) in den Nationalrat und der Vorstoss Fournier (17.517) in den Ständerat. Die Initianten wollen das Binnenmarktgesetz dahingehend ergänzen, dass Gemeinwesen dafür zu sorgen haben, dass Unternehmen mit staatlichen Beteiligungen oder Monopolstellungen den gleichen Wettbewerbsbedingungen wie Private unterstellt werden.
Keine Wettbewerbsverzerrung ohne Quersubventionierung
Die Ausgangslage bildete das Bundesgerichtsurteil im Falle der Glarnersach (2C_485/2010). Private Versicherungsunternehmen hatten Beschwerde gegen die Absicht der Sachversicherung des Kantons Glarus erhoben, Fahrhabe- und Gebäudeversicherungen im privaten Wettbewerb anzubieten. Das Bundesgericht lehnte die Beschwerde mit der Begründung ab, dass dies im Rahmen der Wirtschaftsfreiheit zulässig sei und keine Anhaltspunkte für eine Verletzung des Verbots von Quersubventionierungen bestünden. Zwar anerkannte das Gericht, dass die Versicherung aus ihrer Monopolstellung heraus über einen gewissen Wettbewerbsvorsprung verfügt, dieser beschränke sich jedoch auf den Erstkontakt von Kunden und sei deshalb vernachlässigbar.
Ausweitung der verzerrenden Faktoren gefordert
Die Frage des Wettbewerbsvorteils beschränkt sich somit hauptsächlich auf die Frage der finanziellen Quersubventionierung. Sogenannte weiche Faktoren finden keine Berücksichtigung. Ein solcher wäre zum Beispiel gegeben, wenn eine Monopolversicherung über eine viel bessere Datenlage als ihre private Konkurrenz verfügt und so die Risiken – und damit auch die kritische Prämienhöhe – besser berechnen könnte. Oder privatwirtschaftliche Unternehmen werden an das konzerneigene Informatiksystem angeschlossen und erhalten so Zugriff auf Informationen aus dem Monopolbereich. Die Initiativen wollen deshalb, dass neben Quersubventionierungen auch jede andere Form der Verwendung von Daten oder Ressourcen als wettbewerbsverzerrend qualifiziert wird.
Spärlicher Einsatz von Eigentümerstrategien als politische Steuerungsinstrumente
Ein weiterer Punkt betrifft die politische Kontrollfähigkeit privatwirtschaftlicher Tätigkeiten solcher Unternehmen. Staatliche Tätigkeit benötigt einen gesetzlichen Leistungsauftrag. Weitere Lenkungsinstrumente sind Leistungsvereinbarungen und Eigentümerstrategien. Während auch bei kantonalen und kommunalen Unternehmen im Energie- und Verkehrssektor Leistungsvereinbarungen üblich sind, ist der Einsatz von Eigentümerstrategien besonders in der Deutschschweiz nicht sehr verbreitet. Dabei sind letztere, im Falle von besonders weitreichend formulierten gesetzlichen Leistungsaufträgen, oft das einzige Instrument, um staatliche Aktivitäten im privaten Markt zu steuern.
Bessere Überprüfbarkeit der Tätigkeiten gefordert
Die Initianten wollen deshalb sicherstellen, dass Kantone und Gemeinden über öffentlich zugängliche Eigentümerstrategien verfügen und jährlich über die Notwendigkeit der gewerblichen Tätigkeit berichten. Die WEKO würde die Kompetenz erhalten, die Massnahmen der Gemeinwesen zu überprüfen und allenfalls weitergehende Massnahmen oder die Unterlassung der Tätigkeiten zu verfügen. Berufs- und Wirtschaftsverbände könnten gegen die Verfügungen Beschwerde erheben.
Zielkonflikt zwischen Staat und Privatwirtschaft erfordert mehr Transparenz
Die Initiativen sprechen eine zentrale Problematik im Hinblick auf die privatwirtschaftliche Tätigkeit staatsnaher Unternehmen an. Wettbewerbsverzerrungen durch finanzielle Quersubventionierung sind selten, da sie relativ leicht überprüfbar sind. Schwieriger zu überprüfen sind weiche Verzerrungspotenziale wie Datenerhebungen, Nutzung von organisatorischen Synergien zwischen Monopolbereich sowie vor- und nachgelagerten Märkten oder gänzlich Monopol-fernen Geschäftsbereichen. Der Einsatz von Eigentümerstrategien als politisches Steuerungs- und Kontrollinstrument ist freiwillig.
Die Schweiz hat sich für eine Hybrid-Struktur entschieden, welche dem Staat privatwirtschaftliche Tätigkeiten erlaubt. Diese Struktur hat auch Vorteile, denn sie setzt den Staat dem Wettbewerb aus und entlastet die Steuerzahler. Der Preis dafür ist aber ein Zielkonflikt zwischen privatwirtschaftlicher Gewinnmaximierung und gemeinwohlorientierter Leistungserbringung. Umso wichtiger ist es, hier Transparenz zu schaffen. Dafür müssen die subtileren Faktoren der Wettbewerbsverzerrung aber als solche anerkannt und die Tätigkeiten mittels öffentlicher Eigentümerstrategien überprüfbar werden.