Fortführung der Massnahmen im Bereich CO2 nach 2024
Parlament und Bundesrat sind vorsichtig
Mit der Teilrevision des CO2-Gesetzes will der Bundesrat die vom Parlament Ende 2021 beschlossene Verlängerung der Massnahmen zur Senkung des CO2-Ausstosses über 2024 hinaus verlängern. Zugleich sollen eine Umschichtung und leichte Erhöhung der Mittel für mehr Flexibilität bei deren Einsatz sorgen. Dass damit die Klimaziele erreicht werden, ist dennoch ungewiss.
Seitdem das Stimmvolk im Juni 2021 der Totalrevision des CO2-Gesetzes eine Absage erteilt hatte, bemühen sich Parlament und Bundesrat um Schadensbegrenzung. Per Ende 2021 hatte das eidgenössische Parlament eine Verlängerung der bestehenden Massnahmen bis 2024 beschlossen (vgl. auch Beitrag usic news 3/21). Um die Fortführung dieser Massnahmen ab 2025 zu gewährleisten, hat der Bundesrat Ende Dezember eine Teilrevision in die Vernehmlassung geschickt.
Wenig ambitionierter Entwurf
Wie zu erwarten, bleibt der Entwurf wenig ambitioniert, sowohl in Bezug auf die Massnahmen als auch die dafür zur Verfügung gestellten Mittel. Das Gebäudeprogramm
der Kantone soll mit höchstens 420 Millionen, statt bisher 450 Millionen, unterstützt werden. Bis 2030 soll stattdessen der zweckgebundene Anteil von maximal einem Drittel auf unter die Hälfte erhöht werden. Zusätzlich sollen bis 2030 40 Millionen Franken für kantonale Impulsprogramme für den Ersatz von Wärmeerzeugungsanlagen zur Verfügung gestellt werden.
Die Förderung von Projekten der Geothermie soll um 5 Millionen auf 35 Millionen Franken aufgestockt werden, wobei bis 2030 daraus auch (über-)kommunale Energieplanungen finanziert werden können. Um 5 Millionen auf 30 Millionen Franken sollen auch Bürgschaften zur Finanzierung von Risiken zum Zweck des Neu- und Ausbaus thermischer Netze und Wärmerzeugungsanlagen über den Technologiefonds finanziert werden können. Um Anreize für energetische Sanierungen oder Ersatzneubauten zu stärken, soll neu auf eine maximale Erhöhung der Ausnutzungsziffer um 30 Prozent verzichtet werden. Damit sollen die Kantone mehr Flexibilität bei der Anwendung ihrer jeweils geltenden Bestimmungen erhalten.
usic respektiert den Volkswillen
Die usic hatte die abgelehnte Vorlage unterstützt, respektiert aber das Abstimmungsergebnis. Vor diesem Hintergrund hat die usic auch ein gewisses Verständnis dafür, dass der vorliegende Entwurf wenig ambitioniert ist und vor allem eine Feinjustierung darstellt, um bisherige Stossrichtungen mindestens zu erhalten. Mit der Umverteilung einiger
Mittel aus dem kantonalen Gebäudeprogramm auf alternative Förderprogramme und die Stärkung des Technologiefonds könnte eine gewisse Flexibilität erwirkt werden. Ob die Massnahmen aber ausreichen, um die Energiewende zu schaffen, lässt auch der Bundesrat im Vorlagenbericht offen. Die usic konzentriert in ihrer Stellungnahme auf zwei Hauptpunkte.
Miteinbezug der Auswirkungen von Ersatzneubauten auf die Klimabilanz
In Bezug auf die Erhöhung der Ausnutzungsziffer bei Ersatzneubauten werden die durch deren Erstellung verursachten grauen Treibhausgasemissionen nicht explizit berücksichtigt. Dies könnte die falschen Anreize schaffen, indem statt einer Sanierung ein Ersatzneubau vorgezogen wird, um von einer erhöhten Ausnutzungsziffer profitieren zu können. Ein Ersatzneubau soll deshalb nur dann von einer höheren Ausnutzungsziffer profitieren dürfen, wenn dadurch positive Auswirkungen auf die Klimabilanz zu erwarten sind.
Anreize zur vollständigen Vermeidung von Energie- und Wärmeverbrauch schaffen
Ferner konzentrieren die Förderungen vor allem auf die Umstellung auf nachhaltige Energie- und Wärmeerzeugungsmethoden. Bauherren, welche auf vollständige Vermeidung von Wärme- oder Energiebedarf setzen, werden dagegen nicht unterstützt. Im Sinne des Suffizienz-Ansatzes wäre aber genau hier ein sinnvoller Hebel, um technologische Innovation zu fördern. Die usic fordert deshalb, dass über die Förderung der Energieplanung auch Pilotprojekte unterstützt werden, welche zur Verminderung oder Vermeidung des Energiebedarfs beitragen.