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Haftungsbeschränkungen in Planerverträgen

Freitag, 16. Juni 2023

Im Planervertrag werden die jeweiligen Rechte und Pflichten des Planers und des Bauherrn definiert. Kommt der Planer seinen Vertragspflichten nicht nach, kann er dem Bauherrn schadenersatzpflichtig werden. Eine Schadenersatzpflicht des Planers bedingt, dass die allgemeinen Voraussetzungen der vertraglichen Haftung kumulativ erfüllt sind.

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