Heimatschutz um jeden Preis?
Regionale Gewerbeverbände beharren auf einer Heimatschutzklausel im interkantonalen Beschaffungsrecht. Sie gefährden damit die Totalrevision und schiessen gleich mehrere Eigengoals.
Das Eidgenössische Parlament hat mit der im Juni 2019 verabschiedeten Totalrevision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) einen Paradigmenwechsel im Vergabewesen eingeleitet. So sollen der Qualitätswettbewerb gegenüber dem Preiswettbewerb gefördert, öffentliche Mittel nachhaltiger eingesetzt und Tiefpreisangebote stärker überprüft und allenfalls ausgeschlossen werden können. Statt bisher das wirtschaftlich günstigste, erhält neu das vorteilhafteste Angebot den Zuschlag.
Preisniveau als «pièce de résistance»
Erfreulich war der parteiübergreifende Konsens, mit dem diese Anpassungen zum Wohle der Schweizer Wirtschaft beschlossen wurden. Konfliktreicher war die Forderung nach einer Heimatschutzklausel, wonach das unterschiedliche Preisniveau von Ländern, in welchen die Leistung erbracht wird, als Zuschlagskriterium berücksichtigt werden soll. Damit ging das Parlament auf Konfrontationskurs mit internationalem Recht, was eine Einigungskonferenz nötig machte und beinahe zum Absturz der gesamten Revision führte. Das Ergebnis war ein rein politisch motivierter Kompromiss, wonach das Kriterium nur im Einklang mit internationalen Verpflichtungen der Schweiz angewendet werden dürfe.
Ablehnung der Kantone ein «Dolchstoss» für die Wirtschaft?
In der Folge haben die Kantone bei der Überarbeitung der interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungsrecht (IVöB) das Kriterium als eines von wenigen Abweichungen zum Bundeserlass nicht übernommen, mit Verweis auf dessen fehlende Praxistauglichkeit. Das hat nun regionale Gewerbeverbände auf den Plan gerufen, welche vehement die Übernahme des Kriteriums fordern. Die Berücksichtigung des Preisniveaus sei zentral, um gleich lange Spiesse zwischen ausländischen und inländischen Anbietern zu gewährleisten und Wertschöpfung in der Schweiz zu halten. Die Ablehnung sei ein «Dolchstoss» für die regionale Wirtschaft und deshalb inakzeptabel.
Die Idee einer Heimatschutzklausel klingt zunächst verlockend. Auf den zweiten Blick erweist sie sich jedoch als mehrfacher Bumerang für die Wirtschaft. Hier vier Eigengoals, welche die Verfechter eines hemdsärmeligen Heimatschutzes bewirken:
Eigengoal 1 – Widerruf des Zuschlags wahrscheinlich
Der Begriff des Preisniveaus ist unklar und täglich Änderungen unterworfen. Um eine faire und transparente Anwendung zu ermöglichen, müsste man sich auf ein Messinstrument einigen, ähnlich dem Big-Mac-Index, und dieses Instrument stetig mit aktuellen Daten pflegen und kommunizieren. Da die Rechtsprechung den Vergabebehörden bei der Preisbewertung enge Vorgaben macht, würden Vergabeentscheide im Rekursfall eher aufgehoben. Eine Beschwerdeflut wäre die Folge, die Freude des Schweizer Anbieters über den Zuschlag wäre von kurzer Dauer.
Eigengoal 2 – Schweizer Anbieter besonders betroffen
Produkte und Dienstleistungen werden oft in mehreren Ländern erbracht. Die Angebote müssten anteilsmässig nach ihren Herkunftsländern preislich aufgeschlüsselt und mit dem jeweils anwendbaren Preisniveau verrechnet werden. Nach dem Grundsatz der Gleichbehandlung wären Schweizer Anbieter, ungeachtet eines vorhandenen ausländischen Angebots, davon ebenfalls betroffen. Sie müssten den Vergabebehörden ihre Lieferketten bis ins Detail offen legen. Hat ein Anbieter den Aufwand auf sich genommen und den Zuschlag erhalten, ist dieser wiederum einem erhöhten Rekursrisiko ausgesetzt.
Eigengoal 3 – Teure und komplizierte Verfahren
Weil die Heimatschutzklausel nur im Einklang mit internationalen Verpflichtungen angewendet werden darf, kommen Lieferungen und Dienstleistungen mit Auftragswerten unter CHF 230 000 (WTO-Abkommen) respektive CHF 640 000 (bilaterale Verträge) in Betracht. Vergabestellen und Anbieter müssten bereits bei relativ kleinen Auftragssummen hohe bürokratische Aufwendungen betreiben, womit der von Befürwortern angeführte Wertschöpfungserhalt gleich wieder verpuffen würde.
Eigengoal 4 – Totalverlust der Reformbemühungen
Die Bundesgesetzgebung erfasst nur rund 20 Prozent des jährlichen Vergabevolumens. Als eine von wenigen Abweichungen wurde das Preisniveau nicht in die interkantonale Vereinbarung übernommen. Die Kantone können die Vorlage nur in ihrer Gesamtheit annehmen oder ablehnen. Will ein Kanton am Preisniveau festhalten, müsste er die IVöB ablehnen. Damit ginge ein Totalverlust aller übrigen Errungenschaften des Paradigmenwechsels einher und das bisherige kantonale Beschaffungsrecht bliebe auf dem Stand vor der Revision, mit allen negativen Folgen.
Die Glaubwürdigkeit der KMU steht auf dem Spiel
Die Heimatschutzklausel steht dem Geist der neuen Vergabekultur diametral entgegen, denn sie fokussiert einzig auf den Preis. Beschaffungsstellen sind nicht verpflichtet, dieses Instrument anzuwenden. Angesichts der damit verbundenen Mehraufwendungen ist unwahrscheinlich, dass die Klausel auch auf Bundesebene je ihren Weg in die Praxis findet. Demgegenüber steht die neue Verpflichtung der Beschaffungsstellen, die Qualität und den nachhaltigen Einsatz der öffentlichen Mittel stärker zu berücksichtigen. Wenn regionale Gewerbetreibende am Preisniveau festhalten wollen, sollten sie ihre Forderung den damit verbundenen Konsequenzen gegenüberstellen und eine sachliche Güterabwägung vornehmen. Tun sie dies nicht, verlieren sie neben einem fortschrittlichen und harmonisierten Beschaffungswesen auch ihre Glaubwürdigkeit als Unternehmer.