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Honorare, Teuerung und Nebenkosten

Dienstag, 12. Dezember 2023

Wie jedes Jahr hat die KBOB anfangs Dezember die jährlichen Honorarempfehlungen für Planerinnen und Planer publiziert. Die Änderungen gegenüber dem Vorjahr wurden der Delegation der Stammgruppe Planung Bauenschweiz Ende November präsentiert. Aus Sicht von suisse.ing sind dazu drei Bemerkungen anzubringen:

Gendergerechte Sprache

Die Honorarempfehlungen wurden neu in eine gendergerechte Sprache überführt. Dagegen ist nichts einzuwenden.

Teuerungsanpassungen

Gestützt auf eine Intervention der Wettbewerbskommission (WEKO) publiziert die KBOB bekanntlich seit einigen Jahren keine eigenen maximalen Stundenansätze mehr für Direktmandate (freihändiges Verfahren). Einzelne Mitglieder der KBOB, darunter etliche Kantone, tun dies aber nach wie vor. suisse.ing hat bereits vor einem Jahr gefordert, dass in diesen Fällen eine regelmässige Anpassung der Ansätze an die Teuerung erfolgen müsse. Dieser Forderung ist die KBOB insofern entgegengekommen, als sie nun die Prüfung solcher Teuerungsanpassungen vorgibt:

«Wenden die Beschaffungsstellen eigene maximale Stundenansätze an, prüfen sie regelmässig, ob eine Anpassung an die Teuerung angezeigt ist.»

Die Praxis wird zeigen, ob die betroffenen Kantone und Gemeinwesen diese Anpassungen vornehmen werden. Bei Bedarf dürfen die Behörden seitens der Anbieter daran erinnert werden.

Nebenkosten

Unerfreulich ist die Entwicklung bei den Nebenkosten. Die Planerverbände haben letztes Jahr – angesichts der Entwicklung der Teuerung – die Anhebung der bis anhin vorgesehenen Ansätze beantragt (Km-Entschädigung, Kosten für Mahlzeiten und Übernachtungen). Die KBOB hat vor einem Jahr Verständnis für diesen Antrag gezeigt, in der Zwischenzeit die entsprechende Kostenübersicht aber der WEKO zur Prüfung vorgelegt. Wenig überraschend kam die WEKO offenbar zum Schluss, dass solche Kostenangaben aus kartellrechtlicher Sicht “problematisch” seinen. Dies ist nur schwer nachvollziehbar, denn es ist nicht bekannt, inwiefern in den vergangenen Jahren die Empfehlungen für Nebenkosten den Wettbewerb auf dem Markt der Planerleistungen in irgendeiner Weise beeinflusst hätten. Die völlig unverbindliche und vage Auskunft der WEKO genügt aber, dass die KBOB auf die Publikation der Kostenangaben verzichtet. Sie publiziert neu nur noch eine Liste von Positionen, die aus ihrer Sicht zu den Nebenkosten zu zählen sind.
Wir haben das Vorgehen der KBOB (und der WEKO) kritisiert und als Konsequenz gefordert, dass auch einzelne Gemeinwesen (z.B. die Stadt Zürich oder die Kantone St. Gallen und Graubünden) künftig auf die Vorgabe von Ansätzen für Nebenkosten verzichten sollen. Wenn die Nebenkostenansätze dem Wettbewerb überlassen werden sollen, dann bitte umfassend und überall!

Zwei inhaltliche Punkte gilt es hervorzuheben:

  1. Die KBOB will “unproduktive Reisezeit” nicht als Nebenkosten vergüten. Das ist doppelter Unsinn: Zum einen handelt es sich hier ohnehin nicht um Nebenkosten, sondern um die Frage, ob Reisezeit als honorarberechtigte Leistung gilt oder nicht. Zum anderen ist festzuhalten, dass diese Frage selbstverständlich zu bejahen ist: Kein Anbieter reist aus eigenem Spass, sondern er tut dies im Auftrag des Auftraggebers. Selbstverständlich bezahlt der Anbieter seinem Mitarbeiter, der die Reise tut, ja auch einen Lohn. Aus welchem Grund sollten diese Kosten – die ja vom Auftraggeber beauftragt sind und seinem Projekt zukommen – vom Anbieter getragen werden? Dass Auftraggeber solche Kosten nicht übernehmen wollen, zeugt von fehlender Wertschätzung!
  2. In der Liste von Nebenkosten führt die KBOB auch den “Betrieb einer BIM-Datenplattform CDE gemäss den spezifischen Anforderungen der Auftraggeberschaft” auf. Dagegen ist nichts einzuwenden, im Gegenteil: Es ist wichtig, dass diese Kosten gesondert vergütet werden und nicht einfach in das Honorar eingerechnet werden. Heikel kann es aber werden, wenn (auch) diese Kosten – wie vorgeschlagen – über eine Pauschale (Prozentsatz des Honorars) vergütet werden sollen. Das könnte jedenfalls dann für den Planer problematisch werden, wenn zum Zeitpunkt der Ausschreibung der Umfang der erforderlichen Leistung noch gar nicht klar umschrieben war und sich später herausstellt, dass hohe Kosten anfallen, die nicht von der Pauschale gedeckt sind. suisse.ing empfiehlt deshalb seinen Mitgliedern, Kosten für BIM-Datenplattformen u.ä. gesondert zu vereinbaren und nach effektivem Aufwand zu verrechnen. Wenn die Kosten pauschaliert werden müssen, sind die Anforderungen des Auftraggebers vorab klar zu umschreiben.

Links und Downloads:

Positionspapier Teuerung 2023 / Honorarentwicklung 2024

KBOB: Empfehlungen zur Honorierung von Architekten und Ingenieuren

Wettbewerbskommission (WEKO)

Stadt Zürich: Vorgaben Honorarwesen und Vertragsmanagement 

Kanton St. Gallen: Grundlagen für Leistungs- und Honorarofferten

Kanton Graubünden: Honorierung 2023


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