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Krieg in der Ukraine – Ukrainische Flüchtlinge in der Schweiz

Engineering Politik Unternehmen Wirtschaft Sonntag, 10. Juli 2022

Die usic und ihre Mitgliedsunternehmen sind schockiert über den fürchterlichen Krieg in der Ukraine. Bereits am 1.März 2022 haben wir unserem «Schwesterverband» in der Ukraine einen Brief geschickt, in welchem wir anerboten haben, ukrainischen Personen in der Schweiz eine Beschäftigung in einem Schweizer Ingenieurbüro zu vermitteln. Viele usic-Mitglieder beteiligen sich an dieser Aktion, welche wir nun auf einer eigens eingerichteten Website präsentieren und durchführen: www.usic.ch/ukraine

Flüchtende aus der Ukraine erlangen in der Schweiz den «Schutzstatus S». Der Schutzstatus S erlaubt Flüchtenden aus der Ukraine, schnell und unbürokratisch in der Schweiz Schutz zu finden, ohne dass ein Asylverfahren durchgeführt wird. Der Schutzstatus gilt für (1) schutzsuchende ukrainische Staatsbürger und Familienangehörige, welche vor dem 24. Februar 2022 in der Ukraine wohnhaft waren; (2) schutzsuchende Personen anderer Nationalität (+ Familienmitglieder), welche vor dem 24. Februar 2022 einen internationalen oder nationalen Schutzstatus in der Ukraine hatten; und (3) Schutzsuchende anderer Nationalität, Staatenlose (+ Familienangehörige), welche über eine gültige (Kurz-) Aufenthaltsbewilligung verfügen und nicht in Sicherheit und dauerhaft in ihr Heimatland zurückkehren können. Nach der Einreise in die Schweiz müssen sich die Schutzsuchenden beim Bundesasylzentrum BAZ melden und ein Gesuch stellen, welches individuell geprüft wird. Hierfür haben Schutzsuchende bis zu 90 Tagen Zeit.

Mit dem Schutzstatus S können die Personen ohne Wartefrist eine Arbeit aufnehmen. Damit eine Person mit dem Schutzstatus S eine Arbeitsstelle antreten kann, muss die Arbeitgeberin beim zuständigen kantonalen Amt (in der Regel Amt für Wirtschaft für den jeweiligen Kanton) ein Gesuch stellen. In vielen Kantonen kann das Gesuch per E-Mail eingereicht werden. Das Gesuch sollte nachfolgendes enthalten:

  • Ausgefülltes Formular «Stellenantritt – Ausländische Arbeitnehmende aus Drittstaaten»
  • Kopie des unterzeichneten Arbeitsvertrages – Kopie Reisepass (sofern vorhanden)
  • Kopie Lebenslauf (sofern vorhanden)
  • Kopie des Ausweises Schutzstatus S.

Bei der Beschäftigung einer Person mit Schutzstatus S müssen die orts- und branchenüblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen eingehalten werden und der Qualifikation sowie dem Stellenprofil entsprechen.

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