Qualitätswettbewerb auf der Zielgeraden
Kommentar zur Beschaffungsrechtsrevision
Das Beschaffungsrecht des Bundes wurde in beiden Räten behandelt. Bevor es nun in die heisse Phase der Differenzbereinigung geht, scheint der Zeitpunkt einer übergeordneten Betrachtung günstig. Die Arbeitsgruppe Vergabe der usic hat sich seit Beginn des Revisionsprojekts intensiv mit dem Thema auseinander gesetzt. Das Ziel war und ist es, den Qualitätswettbewerb für die Beschaffung von Ingenieurdienstleistungen zu stärken.
Die usic hat dieses Ziel als Ausgangspunkt genommen, um die dafür notwendigen und möglichen Änderungen auf Gesetzesstufe zu ermitteln. Hierbei gilt es, Wünschbares von Machbarem zu unterscheiden. Änderungen müssen im Einklang mit den rechtlichen Rahmenbedingungen stehen, wie zum Beispiel dem WTO-Abkommen oder dem Binnenmarktgesetz. Ferner müssen sie in der Praxis auch umsetzbar sein. Und vor allem braucht es eine gesellschaftliche und politische Mehrheit. Gleichzeitig ist genügend Flexibilität gefragt, um die Entwicklungen im Verlauf der Parlamentsberatungen zu berücksichtigen und – wo nötig und angebracht – Kompromisse eingehen zu können.
Die Erreichung des Ziels eines Qualitätswettbewerbs steht und fällt nicht mit einer einzigen Änderung, bzw. einem spezifischen Wortlaut oder einer genauen Satzstellung. Der Wille des Gesetzgebers zeigt sich im Ausdruck seiner gesamtheitlichen Absicht, die Vergabekultur verändern zu wollen. Wer hier der Perspektive der Kasuistik verfällt oder freies Wunschdenken in die Auslegung interpretiert, läuft Gefahr, sich als glaubwürdiger Ansprechpartner der Politik zu verabschieden.
Mit dieser Strategie ist die usic gut gefahren. Das bisherige Ergebnis für die Thematik der Ingenieure darf sich sehen lassen. Statistisch gesehen wurde über ein Drittel der Anliegen von beiden Räten übernommen, bei den Hauptanliegen sogar zwei von deren drei, wobei bei letzterem ein Kompromiss möglich scheint. Über die reinen Zahlen hinaus noch viel bedeutender ist aber, dass sich sowohl das Parlament, der Bundesrat als auch die Verwaltungen klar zu einem Paradigmenwechsel in der Vergabekultur bekannt haben.
Damit öffnet sich der Weg, welcher in Zukunft noch viel wichtiger sein wird: Die Umsetzung dieses Kulturwandels auf der operativen Ebene. Die proaktive Rolle der usic beim Gesetzgebungsprozess vermittelt das Rüstzeug, auch in der folgenden Phase der Revision, gemeinsam mit den usic Partnern auf der Beschaffungsseite, Lösungen für die Umsetzung an der Basis zu erarbeiten.
In der Differenzbereinigung gilt es nun dafür zu sorgen, dass die Abweichungen rasch und im Interesse sämtlicher betroffener Akteure bereinigt werden, damit der revidierte Erlass verabschiedet und die Kantone die Arbeit fortführen können. Dabei sind die oben beschriebenen Eigenschaften noch einmal von zentraler Bedeutung.