RTVG - Der politische Prozess läuft
Das revidierte Bundesgesetz über Radio und Fernsehen RTVG führt bei Arbeitsgemeinschaften seit Jahresbeginn zu Mehrfachbelastungen durch die Unternehmensabgabe. Auf Druck der usic wurden im Frühling zeitgleich mehrere Vorstösse im National- und Ständerat eingereicht. Die zuständige Kommission will diese bereits im Herbst 2019 behandeln. Ein Praxisbeispiel in politischer Interessenvertretung.
Das Jahr 2019 war kaum einen Monat alt und bereits wurde die usic Geschäftsstelle von zahlreichen Mitgliedern mit Anfragen und Beschwerden überhäuft. Stein des Anstosses war das revidierte Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG), welches am 14. Juni 2015 vom Stimmvolk mit äusserst knappen 50.1 Prozent angenommen wurde und am 1. Januar 2019 in Kraft trat.
Vereinfachtes System der Unternehmensabgabe …
Im Rahmen der Revision wurde das System zur Gebührenerhebung stark vereinfacht. So ist die Abgabe nicht mehr an Empfangsgeräte gebunden, sondern wird pro Haushalt und Firma erhoben. Neu sind Unternehmen abgabepflichtig, wenn sie über einen Eintrag im Mehrwertsteuerregister verfügen und einen jährlichen Umsatz von mindestens 500 000 Franken erwirtschaften. Dabei kann der Bundesrat die Tarife und die Umsatzhöhe mittels Verordnung festlegen.
… führt zu Mehrfachbelastungen von Arbeitsgemeinschaften
Vereinfachungen haben auch ihre Tücken. Konkret führt die Änderung dazu, dass Arbeitsgemeinschaften, welche die vorerwähnten beiden Kriterien erfüllen, ebenfalls abgabepflichtig sind, wo früher aufgrund fehlender Infrastruktur, einschliesslich Empfangsgerät, keine Gebühr fällig wurde. Abklärungen bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung ergaben sodann, dass dies – nach der neuen Formulierung des Gesetzes – folgerichtig ist.
Mitglieder fordern die usic zum politischen Handeln auf
Entsprechend gross war die Ernüchterung bei jenen Planern, welche in solchen Arbeitsgemeinschaften tätig sind. Sie erhielten im Extremfall bis zu 20 Rechnungen für die Unternehmensabgabe, was zusätzliche Beträge von rund 70 000 Franken bedeuten konnte. Der Tenor war eindeutig: Die usic müsse sich dem Problem auf politischer Ebene annehmen.
Die usic mobilisiert zusammen mit Partnerverbänden die Politik
Und das tat die usic. Unter der Koordination von bauenschweiz, gemeinsam mit den Partnerverbänden Infra Suisse und dem Baumeisterverband, setzte sich die Idee durch, zeitgleich parlamentarische Vorstösse im National- und Ständerat einzureichen und eine Ausnahme für Arbeitsgemeinschaften zu erwirken. Mehrere Verhandlungsrunden und Kontaktgespräche mit Parlamentariern später reagierten FDP, glp und CVP in der Frühjahrssession.
Der Bundesrat will das Problem erst ab 2020 angehen
Im Rahmen der Fragestunde anfangs März wollte Nationalrat Hugues Hiltpold (fdp/ge) vom Bundesrat zunächst wissen, ob er die Mehrfachbelastung als normal empfinde. In der Woche darauf fragte Leo Müller (cvp/lu) den Bundesrat, ob er gedenke, die offensichtliche Gesetzeslücke rasch zu schliessen. Bundesrat Ueli Maurer entgegnete, dass das Gesetz wohl etwas zu schnell verabschiedet worden sei, er mit einer allfälligen Änderung jedoch bis 2020 zuwarten wolle.
Druck mit identischen Vorstössen in beiden Räten
In der letzten Woche der Frühjahrssession 2019 reichten Christian Wasserfallen (fdp/be) und Jürg Grossen (glp/be) im Nationalrat sowie Hans Wicki (fdp/nw) im Ständerat zeitgleich je eine gleichlautende parlamentarische Initiative mit dem Titel „RTVG. Keine Doppelbesteuerung von Arbeitsgemeinschaften“ ein. Die CVP reichte ebenfalls eine Fraktionsmotion im Nationalrat ein, welche die Schliessung der Gesetzeslücke fordert. Insgesamt unterstützten rund 90 Mitglieder beider Räte die Vorstösse mit ihrer Unterschrift.
Anliegen wird im Herbst 2019 in der Kommission behandelt
In der zuständigen Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrats (KVF-N) wurden die Vorstösse bereits an der ersten Sitzung des zweiten Quartals Ende März angesprochen. In der Medienmitteilung äusserte die Kommission ihren grossen Unmut über die aktuelle Situation sowie ihre Absicht, die Vorstösse nach den Sommerferien zu traktandieren.
Eine Lösung ab 2021 ist möglich
Bis eine Änderung tatsächlich erfolgt, müssen die Rechnungen leider weiterhin beglichen werden. Die Chancen stehen jedoch gut, dass die Mehrfachbelastung bereits ab 2021 aufgehoben werden kann. Damit beantwortet sich wohl auch eine Frage, die sich usic Mitglieder oftmals stellen: „Welchen konkreten Nutzen habe ich von der politischen Arbeit?“.