Suisa-Lizenzgebühren für Ingenieurbüros
Schuldet ein Ingenieurbüro tatsächlich Lizenzgebühren, wenn es Geschäftsfahrzeuge mit Autoradios verwendet oder wenn in den Büros Musik läuft, ohne dass je ein Kunde oder eine Kundin diese hört?
Grundsätzliches zur Suisa und den Lizenzgebühren
An dieser Stelle ist festzuhalten: Die Gebühren für die betriebliche Nutzung der urheberrechtlich geschützten Werke sind nicht in der allgemeinen Radio- und Fernsehempfangsgebühr (Serafe) enthalten. Die Serafe-Gebühr dient der Finanzierung der Sendetätigkeit der SRG und weiteren Radio- und TV-Sendern. Die Urheberrechtsvergütung hingegen ist den Urhebern der verwendeten Werke geschuldet (bspw. den KomponistInnen, TextautorInnen oder InterpretInnen der Musik sowie den ProduzentInnen, DrehbuchautorInnen und SchauspielerInnen der Filme und Sendungen).
Das Wahrnehmbarmachen von Hintergrundunterhaltung (also das Abspielen von Radio- und Fernsehprogrammen oder Ton- und Tonbildträgern) ist urheberrechtlich relevant.