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Teil- und Akontozahlungen in Planerverträgen
Samstag, 17. Juni 2023
Immer wieder entstehen vor dem Hintergrund bereits geleisteter «Abschlagszahlungen» Streitigkeiten zwischen Vertragsparteien über Nach- bzw. Rückforderungen zu wenig oder eben zu viel bezahlter Honorare. Das Schicksal solcher Forderungen hängt massgebend davon ab, ob Teil- oder Akontozahlungen vereinbart wurden. Obschon beide Zahlungsarten darauf ausgerichtet sind, dem Beauftragten noch vor Beendigung seiner Arbeiten Zahlungen zu entrichten, kommt der Unterscheidung grundsätzliche Bedeutung zu.