2020 Blog Co2
zurück zur Übersicht

Totalrevision des CO2-Gesetzes nach 2020: Eine Win-Win-Situation für Klima und Wirtschaft

Innovation Nachhaltigkeit Politik Unternehmen Wirtschaft Dienstag, 15. Dezember 2020

Fast drei Jahre nach der Überweisung der Botschaft durch den Bundesrat hat das Eidgenössische Parlament die Totalrevision des CO2-Gesetzes in der Schlussabstimmung der diesjährigen Herbstsession angenommen. Gewinner ist neben der Umwelt auch die heimische Wirtschaft.

Mit der Totalrevision sollen die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 50 Prozent unter das Niveau von 1990 gesenkt werden. Das zentrale Instrument zur Erreichung dieses Ziels ist die Lenkungsabgabe auf fossile Treibstoffe. Fliegen, Autofahren und Heizen soll teurer werden. Die aus der Lenkungsabgabe erwirtschafteten Einnahmen sollen in einen Klimafonds fliessen und der Bevölkerung in unterschiedlichen Formen zurückerstattet werden.

Fokus auf inländische Massnahmen

Nachdem die Vorlage vor den Eidgenössischen Wahlen im Dezember 2018 in der Schlussabstimmung am Widerstand des Nationalrates scheiterte, nahm das Parlament mit neuen Mehrheitsverhältnissen die Debatte im September 2019 wieder auf. Der Fokus der Massnahmen soll zu 75 Prozent im Inland erfolgen. Davon massgeblich profitieren wird die heimische Wirtschaft, indem sie innovative Lösungen zur Vermeidung hoher Abgaben anbieten kann.

Anreize für Kantone für koordinierte Förderprogramme

Ein für die Branche interessanter Aspekt bietet die Ausschüttung von Einnahmen aus dem Klimafonds zur Förderung von Energie neutralen Bauten. Kantone können diese Beiträge nur dann beanspruchen, wenn sie ihre Förderprogramme nach mindestens zwei von drei Massnahmen-Bereichen ausrichten und deren Harmonisierung gewährleisten. Im Klartext bedeutet dies, dass die Kantone einen unmittelbaren Anreiz zur Übernahme der „Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich“ (MuKEn 2014) erhalten und sich der Beitrittsprozess beschleunigen könnte.

Die Tage der fossilen Heizung sind ab 2023 gezählt

Zugleich wird der Einsatz von Ölheizungen faktisch verboten. Ab 2023 sollen für Altbauten bei einem Heizungsersatz maximale CO2-Grenzwerte pro Quadratmeter Energiebezugsfläche gelten und Fünfjahresrhythmus verschärft werden. Erstaunlicherweise war es hier der Ständerat, der gegen den Willen der Kantone agierte. Der Nationalrat gewährte den Kantonen dagegen eine Übergangsfrist bis 2026. Damit können Ölheizungen nur noch dann ersetzt werden, wenn ein Gebäude über sehr gute Isolationsmassnahmen verfügt.

Planer helfen Kosten zu senken und Klimaziele zu erreichen

Die SVP hat bereits das Referendum gegen den Bundesbeschluss angekündigt. Die AEE, welche bereits im Rahmen der Energiestrategie 2050 eine erfolgreiche Referendumskampagne organisiert hatte, will nun erneut mit einer breiten Wirtschaftsallianz für die Totalrevision mobilisieren. Die usic hat sich der Allianz angeschlossen, denn der Verband hat ein unmittelbares Interesse an einem fortschrittlichen CO2-Gesetz. Die Mitglieder der usic sind ein zentraler Teil der Lösung, wenn es um die Umgestaltung des Gebäudeparks geht. Mit innovativen Lösungen können die Unternehmen dazu beitragen, dass die Kosten für die Hauseigentümer langfristig gesenkt und die Klimaziele erreicht werden.

Durch die Nutzung von www.suisse.ing akzeptieren Sie die Verwendung von Cookies. Datenschutz.