Preis-Dumping und hohe Kosten gefährden die Qualität

Communiqué de presse, vendredi 8 septembre 2023

usic nimmt zur Revision des kantonalen Beschaffungsrechts Stellung

Die Schweizerische Vereinigung Beratender Ingenieurunternehmungen (usic) hat heute ihre Stellungnahme zur Revision der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) eingereicht. Trotz zahlreicher Verbesserungen: Mit zu tiefen Schwellenwerten im nationalen Bereich drohen hohe volkswirtschaftliche Kosten. Die usic fordert deshalb griffigere Massnahmen gegen Preis-Dumping bei öffentlichen Beschaffungen sowie eine verstärkte Gewichtung der Qualität bei planerischen Dienstleistungen.

Die usic hat heute ihre Stellungnahme zur Totalrevision der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) eingereicht. Die Revision bezweckt die Umsetzung von Änderungen am Abkommen der Welthandelsorganisation (GPA-WTO) sowie die Harmonisierung des Beschaffungsrechts zwischen Bund und Kantonen. Der Entwurf bringt viele Verbesserungen mit sich. Dennoch wurden wichtige Anliegen der Planerbranche nur teilweise berücksichtigt.

Zu tiefe Schwellenwerte – hoher volkswirtschaftlicher Schaden
Ein gesunder Preis-Leistungswettbewerb sorgt für Effizienz und senkt Kosten – sofern die Höhe des Auftragswerts dies rechtfertigt. Zu tief angesetzte Schwellenwerte führen aber dazu, dass die gesamtwirtschaftlichen Kosten von öffentlichen Ausschreibungen ihren Nutzen oftmals übersteigen. Für die usic ist unverständlich, weshalb die Schwellenwerte im nationalen Bereich nicht angehoben wurden. Damit wird ein vermeidbarer volkswirtschaftlicher Schaden in Kauf genommen.

Wirkungslose Massnahmen gegen Preis-Dumping
Die Planer machen schon seit Jahren auf den in der Branche herrschenden Tiefpreiskampf bei öffentlichen Beschaffungen aufmerksam. Die usic begrüsst, dass ungewöhnlich tiefe Angebote aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden sollen. Aber ohne objektive Kriterien, was als ungewöhnlich tiefes Angebot gelten soll, bleibt die Massnahme wirkungslos.

Ungenügende Gewichtung der Qualität bei Planerleistungen
Als intellektuelle Dienstleistungen können Planerleistungen nur begrenzt an ihrem Preis gemessen werden. Die usic hatte bereits 2012 gefordert, dass alternative Vergabeverfahren im Vergaberecht mehr Berücksichtigung finden müssen: Der Preis darf bei den Zuschlagskriterien keinen Vorrang geniessen; unter gewissen Umständen soll auch ganz auf den Preis als Zuschlagskriterium verzichtet werden können. Verhandlungen sollen nur dann zulässig sein, wenn der Preis nicht Verhandlungsgegenstand ist. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Qualität der planerischen Leistungen auch in Zukunft gesichert ist.

Medienkontakt
Dr. Mario Marti, Geschäftsführer usic, Tel. 031 970 08 88, mario.marti@usic.ch

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