Verband der Schweizer Ingenieurunternehmen sagt JA zu NAF

Communiqué de presse, vendredi 8 septembre 2023

usic unterstützt in der Vernehmlassung NAF-Vorlage – Neue Finanzierungstruktur im Strassenverkehr unabdingbar

Bern, 18. Juni 2014 – Die usic (Schweizerische Vereinigung Beratender Ingenieurunternehmungen) begrüsst die Vorlage des Bundes zur Schaffung eines Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF). Daneben sieht die usic insbesondere die Stärkung des Verursacherprinzips in der Mobilität und somit die Prüfung neuer Finanzierungsansätze wie Mobility Pricing oder Public-Private Partnerships als zentrale Elemente.

Seit 1960 hat sich die Verkehrsmenge auf dem Nationalstrassennetz mehr als verfünffacht. Die meisten Autobahnabschnitte, die in den 60er und 70er Jahren gebaut wurden, müssen heute ein Vielfaches der ursprünglich erwarteten Kapazität bewältigen. Das strapaziert die Infrastruktur, erhöht die Kosten für Betrieb und Unterhalt und führt vor allem in Städten und Agglomerationen zu Verkehrsproblemen. Den steigenden Ausgaben stehen tiefere Einnahmen gegenüber: Der an sich positive Trend zu verbrauchsärmeren Fahrzeugen führt zu sinkenden Mineralölsteuereinnahmen. Ab Ende 2017 zeichnet sich so eine jährliche Finanzierungslücke von zirka 1,2 Milliarden Franken ab, will man mehr als nur den Substanzerhalt des bestehenden Netzes finanzieren.

Nach dem Volks-Ja zur neuen Bahninfrastrukturfinanzierung (FABI) schlägt der Bundesrat nun die Einführung eines analogen Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) vor. Damit soll die Finanzierung von Strasse und Schiene vereinheitlicht werden. Auch im Bereich der Strasse soll auf Verfassungsstufe ein unbefristeter Fonds geschaffen werden. Dieser soll mit bestehenden und neuen Einnahmen geäufnet werden. Die sich abzeichnende Finanzierungslücke soll mit Erträgen aus der Automobilsteuer und einer teilweisen Teuerungsanpassung des Mineralölsteuerzuschlages gedeckt werden. Parallel zur Errichtung eines NAF wird im Strategischen Entwicklungsprogramm Nationalstrasse (STEP) aufgezeigt, welche Erweiterungen und Kapazitätsausbauten damit bis 2030 finanziert werden sollen. Die Vorlage befindet sich aktuell in der Phase der Vernehmlassung, welche noch bis zum 20. Juni 2014 läuft.

Was will der neue Fonds?
Der neue Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds soll den heute bestehenden Infrastrukturfonds erweitern und umgestalten. Dabei können die Planungs- und Realisierungssicherheit erhöht und die Transparenz verbessert werden. Wie beim Bahninfrastrukturfonds sollen bestehende Einnahmen (Mineralölsteuerzuschlag, Vignette) und neue Einnahmen (Automobilsteuer, Pauschale für Fahrzeuge mit alternativen Antrieben) zweckgebunden direkt in den Fonds fliessen.

Position der usic
Die usic befasste sich im Rahmen ihrer Fachgruppe Mobilität & Infrastruktur mit dieser wichtigen Vorlage. Nach der Annahme von FABI erachtet die usic die Einführung einer ähnlichen Finanzierungsgrundlage für den Unterhalt und Ausbau der Strasseninfrastruktur als sinnvoll. Die usic unterstützt somit den in der Vorlage vorgeschlagenen Weg. Grundsätzlich sollten dabei die nachfolgenden übergeordneten Aspekte beachtet werden, um eine sinnvolle Ausgestaltung und Umsetzung der Vorlage zu erreichen:

  • Der Unterhalt der Infrastruktur (inkl. Ersatzneubau) hat grundsätzlich Priorität gegenüber dem Neu- und Ausbau.
  • Bei der Verteilung der Gelder, d.h. bei der Festlegung der zu finanzierenden Projekte, müssen wissenschaftlich-sachliche (volkswirtschaftliche) und nicht regionalpolitische Kriterien herangezogen werden.
  • Alle Ausbauprojekte gemäss STEP müssen auf ihre Zweckmässigkeit überprüft werden. Dabei sind nebst rein baulichen Massnahmen immer auch betriebliche, technologische und raumplanerische Ansätze als Alternativen zu prüfen.
  • Der neue Netzbeschluss NEB ist zwingend zu integrieren.
  • Dem Verursacherprinzip kommt grosse Bedeutung zu. Modelle wie Mobility Pricing oder Public-Private Partnership-Ansätze (PPP) sind zu prüfen.


Hinweis: Die vollständige Stellungnahme der usic zur Vorlage zur Schaffung eines Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) kann unter www.usic.ch/fgmi/stellungnahmen abgerufen werden.

Medienkontakte
Dr. Mario Marti, Geschäftsführer usic, Tel. 031 970 08 88, mario.marti@usic.ch

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