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Nacht- und Sonntagsarbeit
Donnerstag, 16. Juli 2026
In der Schweiz gilt grundsätzlich – mit gewissen sektoriellen Ausnahmen – ein striktes Arbeitsverbot an Sonntagen und in der Nacht. Unternehmen dürfen Mitarbeitende nur dann an Sonntagen oder in der Nacht beschäftigen, wenn eine entsprechende behördliche Bewilligung vorliegt. Zum Ziel hat dies den Arbeitnehmerschutz und die Einhaltung der Ruhezeiten zu gewähren.