Durch die Nutzung von www.suisse.ing akzeptieren Sie die Verwendung von Cookies. Datenschutz.
Während rund 20 Jahren hatte die suisse.ing erfolgreich für branchenübliche Anstellungsbedingungen in einem Rahmen-Arbeitsvertrag (RAV) engagiert; auf Arbeitgebendenseite zusammen mit dem Verband Freierwerbender Schweizer Architekten (FSAI) und der Gesellschaft selbständiger Architektur-, Planer und Ingenieurfirmen Berns (gab) sowie den Organisationen Baukader Schweiz, Schweizerische Kader-Organisation (SKO) und dem Schweizerischen Kaufmännischen Verband (SKV) auf Seite der Arbeitnehmerinnen und -nehmer. Die Vertragsautonomie von Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden für die inhaltliche Ausgestaltung von Einzelarbeitsverträgen blieb durch den RAV ausdrücklich gewährleistet. Aufgrund der Kündigung des RAV seitens der Arbeitnehmendenorganisationen lief dieser per 31. Dezember 2011 aus. Die Sozialpartnerinnen und -partner konnten sich nicht auf eine gemeinsame Weiterführung des bestehenden oder eines neuen RAV einigen. Aus diesem Grund besteht seit 1. Januar 2012 ein vertragsloser Zustand.
Diese Anstellungsbedigungen entsprechen inhaltlich weitgehend dem bisherigen RAV. Die vereinzelten inhaltlichen Anpassungen sind der unten aufgeführten Vergleichstabelle zu entnehmen. Die Anstellungsbedignungen dienen als Empfehlung für Projektierungsbüros und können von diesen ganz oder teilweise in die betrieblichen Arbeitsreglemente überführt werden.
Die Projektierungsbüros sind eingeladen, ab dem 7. Dezember 2021 nur noch die neuen Anstellungsbedingungen zu verwenden.
Neue Anstellungsbedingungen (2023 redaktionell angepasst aufgrund Namenswechsel)
Anstellungsbedingungen für Projektierungsbüros
Vergleichstabelle
Neuer Arbeitsvertrag für Ingenieure
Neuer Einzelarbeitsvertrag
Geschäftsstelle suisse.ing
Effingerstrasse 1
3001 Bern
Tel. +41 58 200 35 85