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Die Nachhaltigkeit im neuen Beschaffungsrecht
Beschaffungsrecht
Dienstag, 20. Dezember 2022
Die Nachhaltigkeit ist das neue Paradigma des öffentlichen Beschaffungsrechts. Das zeigt sich in aller Deutlichkeit im neuen Zweckartikel des Gesetzes (Bundesgesetz über das öffentlichen Beschaffungswesen, BöB) und der Vereinbarung (Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen, IVöB).