zurück zur Übersicht
Drohnenregulierung
Donnerstag, 27. Juli 2023
Am 25. November 2022 informierte das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL): Der Gemischte Ausschuss des bilateralen Abkommens zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) über den Luftverkehr hat am 24. November 2022 die Übernahme der EU Drohnenreglementierung sowie weiterer EU-Rechtsvorschriften durch die Schweiz beschlossen. Für Drohnenpilotinnen und -piloten gelten ab dem 1. Januar 2023 neue Bestimmungen. Der schweizerischen Drohnenbranche bringt der mit der EU harmonisierte Rechtsrahmen etliche Vorteile. Der Bundesrat hat die Übernahme der neuen Bestimmungen genehmigt.