Generalversammlung 2022
Bei der diesjährigen Generalversammlung durften wir endlich wieder gemeinsam vor Ort diskutieren, Kaffee trinken und auf ein erfolgreiches vergangenes Jahr anstossen. Turnusgemäss wurde der amtierende Präsident Bernhard Berger von Andrea Galli, Pini Group SA, abgelöst. Wir danken Bernhard Berger für seine Arbeit und wünschen Andrea Galli in seinem neuen Amt viel Freude und Erfolg.
Wahl neuer Vorstandsmitglieder
Zusätzlich zum neuen Präsidenten wurden vier neue Vorstandsmitglieder gewählt:
- Fiona Trachsel, MA Kommunikationsmanagement, CEO ewp
- Olivier Aebi, dipl. Bauingenieur HTL/FH, CEO Gruner AG
- Rolf Mielebacher, dipl. Maschineningenieur FH, COO Amstein + Walthert AG
- Martin Winiger, Wirtschaftsingenieur & Energiewirtschaft FH, COO Scherler AG
Strategie 2022-2025
Es besteht Einigkeit darüber, die bisherigen Tätigkeiten des Verbandes weiterzuführen, sei dies im Bereich der diversen Dienstleistungen für Mitglieder oder bei den politischen Schwerpunkten. Einigkeit herrscht auch, dass weitere Anstrengungen unternommen werden müssen, um die Sichtbarkeit der Ingenieurinnen und Ingenieure zu erhöhen und ihren Stellenwert in Politik und Gesellschaft zu stärken. Die usic will deshalb vermehrt mit eigenen Aktionen und Positionen aktiv sein und als Vorbild dienen.
Beschluss über die Einführung eines Ethik-Kodex
Gestützt auf die Statuten und im Einklang mit ähnlichen Bestrebungen innerhalb der Branche beschloss der Vorstand im Februar 2022 die Inkraftsetzung eines verbindlichen Ethik-Kodex für die Mitglieder der usic. Diesem Beschluss wurde an der Generalversammlung zugestimmt.
Dieser Kodex behandelt Themen des nachhaltigen Wirtschaftens, dem Umgang mit Arbeitnehmenden, Auftraggebenden sowie das Verhalten gegenüber Dritten, einschliesslich Mitbewerbenden. Der Kodex ersetzt ab dem Geschäftsjahr 2023 die seit 2020 geltende Unabhängigkeitserklärung im Rahmen der Selbstdeklaration.
Beschluss über die Unterstützung eines neuen Berufsbildungsfonds
Als Mitglied von Plavenir unterstützt die usic die Schaffung eines branchenbezogenen Berufsbildungsfonds (BBF) im Sinne von Art. 60 des Berufsbildungsgesetzes und des Weiteren, diesen für die ganze Branche als allgemeinverbindlich erklären zu lassen. Dieser Berufsbildungsfonds ist ein Finanzierungsinstrument: Er bezweckt, die Leistungen von Plavenir, unserer Organisation der Arbeit, im Bereich der Berufsbildung sicherzustellen. Die Kosten sollen damit möglichst adäquat und direkt auf alle Nutzniesser verteilt werden.