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Grenzwertig: Die Weisung einer öffentlichen Bauherrschaft bei der Ausmass- und Rechnungskontrolle, nicht erbrachte Unternehmerleistungen als «erbracht» zu anerkennen
Mittwoch, 8. April 2026
Es kommt offenbar vor, dass öffentliche Bauherrschaften die Bauleitung anweisen, bei der Kontrolle von Unternehmerleistungen absichtlich nicht erbrachte Leistungen als «erbracht» zu anerkennen. Sich seitens der Bauleitung darauf einzulassen ist riskant. Wenn man es trotzdem tut, muss diese Weisung zumindest beweisbar sein.