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Pierre Broye - Revision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen BöB

Beschaffungsrecht Innovation Nachhaltigkeit Politik Recht Unternehmen Wirtschaft Montag, 3. Februar 2020

Die erste grosse Hürde wurde genommen, auf nationaler Ebene wurde das Beschaffungsrecht revidiert. Wie haben Sie die Beratungen und Debatten wahrgenommen?

Zuerst haben der Bund und die Kantone in einer paritätisch zusammengesetzten Arbeitsgruppe harmonisierte Entwürfe der Beschaffungsordnungen erarbeitet. Anschliessend wurde die Bundesvorlage, das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen BöB, in den Eidgenössischen Räten und ihren zuständigen Kommissionen während mehr als zwei Jahren beraten. Die entsprechenden Debatten habe ich als sehr intensiv und hochstehend wahrgenommen. Das Ziel, die Beschaffungsordnungen von Bund und Kantonen zu harmonisieren, hatten die Bundesparlamentarier stets vor Augen. Weitere zentrale Themen der Beratungen waren beispielsweise die Stärkung des Qualitätswettbewerbs oder der Nachhaltigkeit.

Die Kantone haben nach der Verabschiedung des BöB geprüft, ob sie die vom Bundesparlament beschlossenen Anpassungen in ihre Beschaffungsordnung, die Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen IVöB, übernehmen wollen. In der Folge haben sie entschieden, den Grossteil davon in die IVöB zu übernehmen.

Mit dem BöB und der IVöB haben wir nun föderale Beschaffungsregelungen, welche so weit wie möglich harmonisiert sind. Damit kann ein wichtiges Anliegen der Wirtschaft erfüllt werden. Besonders gefreut hat mich, dass die Eidgenössischen Räte und die Kantone die jeweilige Vorlage einstimmig angenommen haben.

Wo steht die Umsetzung heute? Bis wann haben die Kantone und die Gemeinden das neue Beschaffungsrecht umgesetzt?

Beim Bund wird die Inkraftsetzung des revidierten Bundesbeschaffungsrechts auf den 1. Januar 2021 angestrebt.

Die einzelnen Kantone werden im Rahmen ihrer jeweiligen Gesetzgebungsverfahren voraussichtlich ab diesem Jahr und dann vor allem in den kommenden Jahren der IVöB beitreten und das revidierte Recht in ihr kantonales Recht übernehmen. Ab diesem Zeitpunkt ist das revidierte Beschaffungsrecht dann im jeweiligen Kanton auch auf Gemeindestufe anwendbar. Sobald zwei Kantone der IVöB beigetreten sind, tritt diese formell in Kraft.

Beim Bund haben die Umsetzungsmassnahmen im Hinblick auf die Inkraftsetzung bereits letztes Jahr begonnen. Die Verordnung wird nun ebenfalls revidiert. Bestehende Anwendungsinstrumente werden angepasst, neue werden geschaffen. Die Anwender werden informiert und hinsichtlich der Neuerungen geschult. Ab 2021 wird dann die Umsetzung in der Praxis erfolgen.

Die enge und gute Zusammenarbeit zwischen Kantonen und Bund bei der Revision der Beschaffungsordnungen soll auch bei der Umsetzung fortgesetzt werden; auch der Gemeinde- und der Städteverband sind eingeladen mitzuwirken.

Welches sind die aus Ihrer Sicht wichtigsten Erneuerungen? Gibt es aus Ihrer Sicht einen Wermutstropfen im neuen Gesetz?

Wichtigste Neuerungen sind einerseits die Harmonisierung des Beschaffungsrechts, welche sowohl der Anbieterseite wie auch den Beschaffungsstellen viele Vorteile bringt. Andererseits ist es der Paradigmenwechsel: Ich bin überzeugt, dass die Stärkung des Qualitätswettbewerbs und der Nachhaltigkeitsanforderungen mit den Lebenszyklusüberlegungen eine grosse Chance für die Schweiz bietet. Weiter begünstigt die Revision Innovationen und fördert den wirksamen, fairen Wettbewerb unter den Anbietern, insbesondere auch für KMU.

Einen eigentlichen Wermutstropfen in den revidierten Beschaffungserlassen sehe ich nicht, im Gegenteil: Ich bin überzeugt, dass wir mit dem BöB und der IVöB eine ausgezeichnete Vorgabe und Grundlage bekommen haben, um die öffentlichen Beschaffungen mit bestmöglicher Berücksichtigung der Interessen aller Beteiligten und somit unseres Landes vornehmen zu können.

Was hingegen rückblickend die Freude ein wenig trübt, ist die lange Dauer der Revision. Fast alle Beteiligten hätten das neue Recht gerne rascher gehabt.

Bei welcher neuen Bestimmung sind sie besonders gespannt, wie sie sich im Markt auswirken wirkt?

Gespannt bin ich, wie sich die Vorgabe «vorteilhaftestes Angebot» beim Zuschlag auswirken wird. Generell interessiert mich, welche Wirkung die Bestimmungen zur Neuausrichtung des Beschaffungswesens haben werden. Denn gerade bei diesen Bestimmungen wird ihre Umsetzung im Beschaffungsalltag einen wichtigen Beitrag zum Erfolg der Revision leisten.

«Paradigmenwechsel» wurde zum Schlagwort der Beratungen zur Revision des Beschaffungsrechts. Würden Sie dies unterschreiben?

Der Paradigmenwechsel ist ein wichtiger Teil der Revision. Ziel und Zweck dieser Revision wurden auf die aktuellen Herausforderungen von Politik, Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt ausgerichtet. Die schweizweite Rechtsharmonisierung wird in Verbindung mit den Neuerungen der Revision zu einer Änderung der Vergabekultur führen.

Welche Hoffnungen verbinden Sie mit dem neuen Gesetz?

Für die Anbieter sollte die Teilnahme an Submissionen einfacher werden. Es ist auch unser Ziel, dass die Anbieter, vor allem die KMU, vom administrativen Aufwand entlastet werden. Dies einerseits durch die Rechtsharmonisierung: Ein Anbieter kann sein Angebot bei Bund, Kantonen und Gemeinden im Wesentlichen nach den gleichen Spielregeln eingeben. Er hat damit auch einen homogeneren Nachfragemarkt als bisher sowie mehr Rechtssicherheit. Anderseits durch verschiedene Neuerungen im revidierten Recht: Die hohe Bedeutung, die das neue Recht dem Qualitätswettbewerb und der Nachhaltigkeit oder den Lebenszykluskosten zumisst, wird sich zudem auf die Nachfrage nach qualitativ hochwertigeren Dienstleistungen und Produkten auswirken. Qualitativ kompetitive Angebote werden eine höhere Chance auf den Zuschlag erhalten. Und wir erhoffen uns auch eine Stärkung des Wettbewerbs.

Bereits gibt es erste juristische Kommentare, wonach das revidierte Beschaffungsrecht kein Paradigmenwechsel sei. Was halten Sie davon?

Ich teile diese Auffassung nicht. Betrachten wir die Gesamtheit der Neuerungen, sind wir der Auffassung, dass sich in der Praxis in etlichen Punkten eine modernere Vergabekultur entwickeln wird.

Neben der Anwendung des neuen Gesetzes: welche weiteren Veränderungen müssen Ausschreibende und Offerteinreichende vornehmen, damit sich das neue Beschaffungsrecht ideell auch wirklich entfalten kann?

In erster Linie werden die Beschaffungsstellen gefordert sein - sie sollen die Chancen nutzen, welche das revidierte Recht bietet. Ich denke da beispielsweise an Möglichkeiten, welche Wettbewerbe, Studienaufträge oder der Dialog bieten. Es geht darum, innovative Leistungen zu beschaffen.

Aber auch Anbieter sollen sich an den neuen Anforderungen ausrichten. Dann werden sie auch davon profitieren können. Wir sind zuversichtlich, dass sich ein neues Beschaffungswesen etablieren wird, das den Ansprüchen beider Seiten entgegenkommt.

Wie bereitet sich die Verwaltung als grosse Beschafferin auf die Veränderungen vor?

Die Verwaltung bereitet sich gründlich auf die Veränderungen vor. Sie aktualisiert die bestehenden Umsetzungsinstrumente und erarbeitet wo erforderlich neue. Sie stellt diese den am Beschaffungsverfahren Beteiligten zur Verfügung, schult die Beschaffungsstellen und informiert über die Neuerungen. Bei diesen Arbeiten tauscht sie sich auch mit Dritten aus, welche einen engen Bezug zum öffentlichen Beschaffungswesen haben, beispielsweise mit Dachverbänden der Wirtschaft.

Die Vorbereitung ist ein wichtiger, aber auch aufwändiger Prozess, der uns insbesondere dieses Jahr, aber auch in den kommenden Jahren fordert. Ein erster wichtiger Schritt muss bis zum Herbst 2020 abgeschlossen sein, damit Anfang 2021 erste Beschaffungen nach neuem Recht erfolgreich abgewickelt werden können.

Wie gehen Sie mit Mitarbeitenden um, welche der neuen Gesetzgebung kritisch gegenüber stehen oder aber deren Tragweite oder deren Chancen nicht erkannt haben?

Wie erwähnt haben wir vom Parlament ein sehr gutes Instrumentarium zur Anwendung des öffentlichen Beschaffungswesens erhalten. Dies dürfte der Grund dafür sein, dass ich bisher noch keine kritischen Stimmen zum neuen Beschaffungsrecht gehört habe. Aber es ist mir bewusst, dass die Herausforderungen mit der Anwendung kommen werden. Sobald die ersten Ausschreibungen nach neuem Recht durchgeführt werden, wird es eine wichtige Aufgabe der Vorgesetzten sein, die Beschaffungsverantwortlichen beim Einsatz der neuen Möglichkeiten zu unterstützen.

Als Vorbereitung auf den Beschaffungsalltag zeigen wir den Mitarbeitenden im Beschaffungswesen die neuen Möglichkeiten, Chancen und Erwartungen auf. Wir befähigen sie, die Aufträge des Parlaments bestmöglich zu erfüllen, indem wir sie in ihrer Bestellerkompetenz stärken.

Die Plattform gehört Ihnen: Welchen Appell würden Sie gerne an die Planerbranche lancieren?

Sowohl Beschaffungsstellen als auch Anbieter müssen bei der Umsetzung der revidierten Beschaffungserlasse ihren Beitrag leisten. Gerade auch die Planerbranche wird gefordert sein, denn die Planung hat eine grosse Hebelwirkung. Somit ersuche ich die Planer, bei ihren Beiträgen im öffentlichen Beschaffungswesen die neuen Möglichkeiten zu nutzen - beispielsweise den Spielraum für Innovationen. Dies ist nicht nur im Interesse der öffentlichen Hand und Ihrer Branche, sondern ganz generell unseres Landes.

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