Totalrevision CO2-Gesetz: Mehr Energie für Innovation und Werterhaltung
Nach drei Jahren Beratungszeit hat das Eidgenössische Parlament im Herbst 2020 die Totalrevision des CO2-Gesetzes nach 2020 verabschiedet. Die SVP sowie Akteure aus der Erdölwirtschaft und der Klimabewegung haben dagegen erfolgreich das Referendum ergriffen. Der Bundesrat wird die Vorlage am 13. Juni 2021 zur Abstimmung vorlegen. Wird das Gesetz angenommen, tritt es am 1. Januar 2022 in Kraft.
Die Vorlage strebt als Gesamtziel eine Reduktion der Treibhausgasemissionen um mindestens 50 % gegenüber 1990 an, davon 75 % im Inland. Der Schwerpunkt wird auf Verkehr und Gebäudepark gelegt. Die usic unterstützt die Ziele der Energiestrategie 2050 und des Pariser Klimaabkommens und hat sich als wichtigster Arbeitgeberverband des Baunebengewerbes für die Vorlage ausgesprochen.
Klimafonds und Rückverteilung an die Bevölkerung
Als Hauptargument gegen die Vorlage wird oft angeführt, es entstünden erhebliche Mehrkosten für die Haushalte: eine Erhöhung des Benzinpreises und der Preise für Heizöl und Gas sowie eine Steuer auf Flugtickets – ohne dass diese Kosten rückerstattet würden. Ferner seien erneuerbare Heizungen deutlich teurer und oft unnötig.
Die Behauptungen sind nachweislich falsch. So handelt es sich bei den Mehrkosten nicht um eine Steuer, sondern um eine Lenkungsabgabe, die zu einem grossen Teil in einen neu geschaffenen Klimafonds fliesst und an die Bevölkerung und Unternehmen zurückverteilt wird. Die Mittel aus dem Klimafonds werden für kantonale Gebäudeprogramme, Innovationsförderung sowie für Massnahmen zur Anpassung an den Klimawandel verwendet. Wer seine Öl- oder Gasheizung durch eine klimaneutrale Alternative ersetzen will, wird somit weiterhin finanziell unterstützt.
Effizienzsteigerung dank Innovation
Ferner beruhen die Annahmen der Gegner darauf, dass der Energieverbrauch von Fahrzeugen und Geräten konstant bleibt. Dabei werden dank Innovationen jährlich enorme Effizienzsteigerungen erzielt, die wiederum die Kosten für fossile Brennstoffe senken, auch wenn diese absolut gesehen steigen. Wer stattdessen auf noch leistungsstärkere Fahrzeuge umsteigt, kann diese Vorteile natürlich nicht nutzen – hat aber vermutlich auch kaum Grund, sich über höhere Kosten zu beklagen.
Langfriste Wertsteigerung bei Immobilien
Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer haben ein wirtschaftliches Interesse daran, dass ihre Immobilien langfristig im Wert steigen anstatt an Wert verlieren. Der Unterhalt macht auf den gesamten Lebenszyklus rund 80 Prozent der Kosten einer Immobilie aus. Die Gebäudetechnik ist ein wesentlicher Schlüssel für die Abschöpfung dieses Mehrwerts. Auch ohne die im Gesetz beschlossenen Massnahmen werden fossile Brennstoffe in Zukunft knapper. Entsprechend negativ wirkt sich dies auf den Wert jener Immobilien aus, die weiterhin auf diese Energieträger setzen. Umgekehrt werden klimaneutral ausgerichtete Gebäude in Zukunft an Wert gewinnen.
Die Schweiz verliert jährlich Milliarden an das Ausland
Natürlich könnte zurecht argumentiert werden, die Emissionen der Schweiz seien verglichen mit dem Ausland gering und deshalb vernachlässigbar. Das Erreichen der im Pariser Klimaabkommen festgelegten Emissionsreduktionen ist aber lediglich ein Teil der Gleichung. Die Klimakrise schafft auch erhebliche Chancen, um unsere Energieversorgung so zu gestalten, dass sie langfristig für mehr Unabhängigkeit sorgt. Ironischerweise stammen die politischen Gegner der Vorlage gerade aus jenen Kreisen, welche ansonsten gerne auf die Unabhängigkeit der Schweiz vom Ausland pochen. Als rohstoffarmes Land zahlt die Schweiz aber jährlich Milliarden von Franken ins Ausland, um sich mit Öl und Gas zu versorgen. Mit der Umstellung auf erneuerbare Energien werden diese Mittel frei, um im Inland investiert werden zu können.
Realitätsfremde Klimaaktivisten als Gefahr für das Klima
Auch jene Gegner, denen die Vorlage zu wenig weit geht, verkennen die Realität. Sie wollen den Klimanotstand ausrufen und verlangen griffigere Massnahmen gegen den Klimawandel. Lieber riskieren sie, dass die Schweiz gar keine statt halbherzige Massnahmen beschliesst. Dass sie damit die Dringlichkeit ihrer Anliegen unterstreichen, darf angesichts der Tatsache, dass die Vorlage einen steinigen Weg im Parlament zurückgelegt hat, aus pragmatischer Sicht zurecht bezweifelt werden.
Ja zu mehr Innovation und Wettbewerbsfähigkeit
Die Planerinnen und Planer der usic Mitgliedsunternehmen leisten einen wesentlichen Beitrag zur Senkung der CO2-Emissionen. Insbesondere im Bereich der Gebäudetechnik und den öffentlichen Infrastrukturen sind die innovativen Lösungen der Ingenieurinnen und Ingenieure entscheidend für das Erreichen einer energie- und ressourceneffizienten Gesellschaft.
Das totalrevidierte CO2-Gesetz stellt die Weichen für den langfristigen Werterhalt des Schweizer Gebäudeparks. Der Klimafonds und dessen Verwendung für Gebäudeprogramme, Innovationsförderung und Massnahmen zur Anpassungsfähigkeit der Infrastrukturen an den Klimawandel stärkt die Versorgungssicherheit der Schweiz, schafft Arbeitsplätze im Inland und fördert die Entwicklung von Know-how und damit die Wettbewerbsfähigkeit. Eine Ablehnung des Gesetzes würde diese Entwicklung um Jahre zurückwerfen.